Eine Meldepflicht zu INTRASTAT besteht für jeden Mehrwertsteuerpflichtigen, wenn ein bestimmter Schwellenwert betreffend alle physischen innergemeinschaftlichen Warenlieferungen überschritten wird.
Empfänger bzw. Versender von Waren müssen in Österreich selbst dafür Sorge tragen, dass Meldungen über die Einfuhr bzw. Ausfuhr von Waren an die Statistik Austria durchgeführt werden, wenn die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte überschritten werden.
Die INTRASTAT-Meldung liefert einen wesentlichen Beitrag zur Erstellung der monatlichen Außenhandelsstatistik Österreichs.
INTRASTAT:
Zolltarif-Nummer im Artikel Ursprungsland im Artikel
Auswertung Einkauf für Zeitraum Auswertung Verkauf für Zeitraum